Hiermit möchte ich meine Mitgliedschaft beim HSV Bruck Kaisersteinbruch und dem Zweigverein Union Sportverein Leichtathletik Bruck zum ehest möglichen Termin kündigen.
HINWEIS
Im Falle der Kündigung der Mitgliedschaft werden sämtliche Daten, mit Ausnahme der Daten aus der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist nach § 132/1 BAO und § 190 und § 212 UGB (7 Jahre), gelöscht.
Die Mitgliedschaft kann laut Statuten des HSV Bruck Kaisersteinbruch Fassung vom 20. Oktober 2018 (§6 Beendigung der Mitgliedschaft) jährlich ab dem 1. November bis zum 31. Dezember schriftlich gekündigt werden (entsprechender Hinweis am Anmeldeformular).
Frühzeitige Kündigungen werden erst mit 1. November wirksam, sofern nicht ein Präsidiumsbeschluß einer frühzeitige Auflösung zustimmt.
Allenfalls offene Forderungen seitens HSV Bruck Kaisersteinbruch bleiben auch nach der Kündigung aufrecht!